Nicht alle Tiere sind erlaubt in einer Wohnung
Ein gültiges Gesetz, das über Tierhaltung in Mietwohnungen Auskunft gibt, ist in Deutschland nicht verankert. Allerdings können Vermieter in einem Mietvertrag festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden, darunter fallen Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinen, Rennmäuse und Zierfische. Eine rechtliche Klarheit existiert in Form eines Urteils, dass der BGH am 14.11 2007 verabschiedet hat. Hier heißt es, Hunde und Katzen sind keine Kleintiere.
Grundsätzliches:
Tiere sind bei Menschen beliebt, Tierhalter aber nicht bei einem Vermieter. Hundebesitzer, besonders die, mit größeren Rassen, finden schwer eine Wohnung. Haben sie eine Wohnung gefunden, regelt der Mietvertrag die Rechte und Pflichten von dem Tierhalter. Was aber ist, wenn ein Kind eines Tages fragt, ob es nicht einen Hund oder eine Katze haben dürfte. Oder ältere Menschen, die sich mit zunehmendem Alter einen Hund zulegen möchten, um nicht allein zu sein?